Mit dem Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für Kommunen über 100.000 Einwohner ermöglicht die Kommunale Wärmeplanung (KWP) eine erste, ambivalente Zwischenbilanz. Daten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle vom Juni 2026 zeigen ein klares Gefälle: Von den 80 großen Städten über 100.000 Einwohnern haben 71 Prozent ihren Wärmeplan abgegeben, bei den 1.518 mittelgroßen Kommunen sind es 42 Prozent. Bei den 9.156 kleinen Kommunen unter 10.000 Einwohnern liegt die Quote dagegen nur bei 30 Prozent – bei fast der Hälfte von ihnen (48 %, rund 4.395 Gemeinden) ist der Planungsstatus sogar völlig unbekannt. Insgesamt bleibt der Stand bei knapp 43 Prozent aller über 10.750 verpflichteten Kommunen im Dunkeln – ein Anteil, der kein statistisches Randphänomen ist, sondern ein strukturelles Signal.
Knappes Personal, leere Kassen – die KWP als zusätzliche Last
Gespräche mit kommunalpolitischen Entscheidern und Umsetzern auf Kreis- und Gemeindeebene zeichnen ein konsistentes Bild: Die KWP trifft Verwaltungen, die bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten – viele Kommunen wirtschaften defizitär, Fachpersonal fehlt überall. Das bestätigen jüngst auch die kommunalen Spitzenverbände: Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund stellten am 22. Juni 2026 fest, dass die kommunalen Haushalte „fast überall kollabieren“ – mit einem Defizit von erneut rund 30 Milliarden Euro, vor allem durch Sozialausgaben, auf die die Kommunen selbst keinen Einfluss haben.
Besonders in ländlich geprägten Landkreisen mit heterogener Wärmeinfrastruktur erscheint der Planungsaufwand vielen Verantwortlichen in keiner angemessenen Relation zu den erwartbaren Erkenntnisgewinnen zu stehen. Wo kein wirtschaftliches Fernwärmenetz entstehen wird, erscheinen dezentrale, im GEG bzw. GModG geregelte Heiztechniken als pragmatisch naheliegendere Lösung – viele Entscheidungen seien, so der Tenor aus den Kommunen, auch ohne mehrmonatiges Planungsverfahren bekannt.
Zwei Jahre Zeit – aber ohne Kapazitäten bleibt die Frist wirkungslos
Formal haben kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028 Zeit. Doch die KWW-Zahlen legen nahe, dass reine Fristverlängerung das Kernproblem nicht löst: Ohne ausreichende finanzielle Unterstützung, vereinfachte Verfahren und direkten fachlichen Beistand – etwa durch Klima- und Energieagenturen oder kommunale Konvois – werden viele kleine Gemeinden auch 2028 ohne abgeschlossenen Wärmeplan dastehen.
Qualität und Belastbarkeit der Kommunalen Wärmeplanung
Knappe Budgets und Zeitdruck dürften nicht ohne Folgen für die inhaltliche Qualität der KWP-Berichte bleiben – zumal die personellen Voraussetzungen von Kommune zu Kommune stark variieren. Externe Analysen stützen diese Einschätzung: Das BBSR stellte in seiner Basisanalyse Kommunaler Wärmepläne (Oktober 2025) fest, dass die Pläne stark in Umfang und Informationstiefe variieren; viele legen eine nach Einschätzung von BBSR-Autor Dr. Martin Ammon unrealistisch hohe Sanierungsrate von 2 Prozent zugrunde, was den künftigen Wärmebedarf systematisch unterschätzt. Eine frühere Analyse des Fraunhofer ISI (März 2024) zu baden-württembergischen Wärmeplänen kommt zu einem ähnlichen Befund: Ambitionierte Maßnahmen wie der Netzausbau finden sich vor allem dort, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist, während bei der Mehrheit der Kommunen Machbarkeitsstudien ohne konkrete Umsetzungsbindung überwiegen – und der Erfolg häufig von einzelnen motivierten Personen abhängt.
Der politische Handlungsbedarf ist eindeutig: Die KWP braucht in den Kommunen ein hohes Maß an Akzeptanz, um die aufwändige Transformation tatsächlich anzusteuern. Ein schlankeres, pragmatisch angelegtes Abfrageverfahren könnte Akzeptanz und Umsetzungsquote deutlich erhöhen – eine Intensivierung im Sinne qualitativer Nachbesserungspflichten dürfte dagegen eher kontraproduktiv wirken. Bereits jetzt bewegt sich das Instrument KWP für einen erheblichen Teil der Kommunen gefährlich nah an einem bloßen Pflichtübungsnachweis ohne realen Steuerungseffekt.
Hinweis: Dem vorliegenden Text liegen vertraulich geführte Gespräche u. a. mit einem leitenden Kommunalpolitiker auf Landkreisebene in Hessen sowie für die KWP verantwortlichen Mitarbeitern zugrunde, die auf ausdrücklichen Wunsch der Gesprächspartner nicht namentlich zitiert werden. Die Zahlen zur Umsetzungsquote entstammen den Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW), Halle, Stand Juni 2026. Die Angaben zur Qualität Kommunaler Wärmepläne beruhen auf der BBSR-Analyse KOMPAKT 11/2025 sowie der Fraunhofer-ISI-Analyse vom März 2024.